Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen

Kristoff Salewski
Kinderspitalgasse 10/10
1090 Wien
Österreich

E-Mail: office@coffeeproscatering.com
Website: https://coffeeproscatering.com

– nachfolgend „Coffee Pros Catering“ oder „Auftragnehmer“ genannt – und seinen Kunden.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen in Angeboten oder Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von Coffee Pros Catering sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot annimmt und die Buchung von Coffee Pros Catering schriftlich, per E-Mail oder in anderer vereinbarter Form bestätigt wird.

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung.

3. Leistungen

Coffee Pros Catering bietet insbesondere mobile Barista-, Kaffee- und Catering-Dienstleistungen für Veranstaltungen, Firmenfeiern, Messen, private Events und vergleichbare Veranstaltungen an.

Der genaue Leistungsumfang, die Veranstaltungsdauer, die Anzahl der Mitarbeiter, angebotene Getränke und Speisen sowie gegebenenfalls Equipment und Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Geringfügige Änderungen bei Produkten, Marken oder Ausstattung sind zulässig, sofern dadurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Voraussetzungen am Veranstaltungsort rechtzeitig vorhanden sind.

Hierzu können insbesondere ausreichender Zugang zum Veranstaltungsort, Strom- und Wasseranschlüsse, geeignete Stellflächen sowie erforderliche Zufahrts- und Parkmöglichkeiten gehören.

Besondere Anforderungen des Veranstaltungsortes sind Coffee Pros Catering möglichst frühzeitig mitzuteilen.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

Zusätzliche Leistungen, Verlängerungen oder nachträgliche Änderungen können gesondert verrechnet werden.

Zahlungsfristen, Anzahlungen und Restzahlungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der ausgestellten Rechnung.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche.

6. Änderungen der Veranstaltung

Änderungen hinsichtlich Veranstaltungszeit, Veranstaltungsort, Gästezahl oder Leistungsumfang sind Coffee Pros Catering so früh wie möglich mitzuteilen.

Ob und zu welchen Konditionen eine Änderung möglich ist, hängt insbesondere von Personal-, Material- und Terminverfügbarkeit ab.

Entstehen durch die Änderung zusätzliche Kosten, können diese dem Kunden nach vorheriger Information verrechnet werden.

7. Stornierung durch den Kunden

Stornierungen sind Coffee Pros Catering in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen.

Es gelten vorrangig die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stornobedingungen.

Wurden keine gesonderten Stornobedingungen vereinbart, können bereits entstandene, nachweisbare Kosten sowie verbindlich gebuchte Fremdleistungen im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Rücktrittsrecht bei Verbrauchern

Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz abgeschlossen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Bei Verträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken oder damit verbundenen Dienstleistungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

9. Höhere Gewalt und Ausfall

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von Coffee Pros Catering nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, wird gemeinsam mit dem Kunden nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzlösung vereinbart.

Als solche Umstände gelten insbesondere behördliche Verbote, Naturereignisse, Verkehrsstörungen, schwere technische Ausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

Bereits entstandene und nicht rückerstattbare Fremdkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.

10. Haftung

Coffee Pros Catering haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.

Eine Haftung für Schäden, die durch den Veranstalter, Gäste, den Veranstaltungsort oder sonstige Dritte verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht von Coffee Pros Catering zu vertreten sind.

Der Kunde haftet für von ihm oder seinen Gästen schuldhaft verursachte Schäden an bereitgestelltem Equipment oder sonstigem Eigentum von Coffee Pros Catering nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden und nach dem Konsumentenschutzgesetz, bleiben unberührt.

11. Beanstandungen

Beanstandungen sollen Coffee Pros Catering möglichst unverzüglich mitgeteilt werden, damit während der Veranstaltung nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Kunden werden dadurch nicht eingeschränkt.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf coffeeproscatering.com.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verträgen mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Es gelten im Übrigen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich.

Stand: September 2026